Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 22. April 2026

  1. Vertragsgrundlagen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Wurzel Digital GmbH, nachfolgend „Wurzel Digital“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

1.2. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner eigenen Geschäftsbedingungen.

1.3. Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abreden, die zwischen Wurzel Digital und dem Auftraggeber getroffen werden, werden nur in schriftlicher Form wirksam.

  1. Termine und Lieferfristen

2.1. Termine und Lieferfristen sind unverbindliche Orientierungshilfen, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart.

2.2. Wurzel Digital haftet nicht für Lieferverzögerungen, die entstehen, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht unterlässt.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Wurzel Digital, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch gegenüber Wurzel Digital resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine nicht eingehalten werden können.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber die Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarte Dauer im vertraglich vereinbarten Umfang. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die Nutzungsrechte auf 1 Jahr im deutschsprachigen Raum beschränkt. Nutzungen, die über die festgelegte Dauer, den festgelegten Umfang oder das festgelegte Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrags oder einer schriftlichen Nebenabrede.

3.2. An den Arbeiten von Wurzel Digital werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Urheberrecht wird nicht übertragen.

3.3. Wurzel Digital ist nicht verpflichtet, Handzeichnungen, Computerlayouts oder Scripte an den Auftraggeber herauszugeben. Quelldateien sind geistiges Eigentum von Wurzel Digital und werden grundsätzlich nicht übertragen. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

3.4. Die Entwürfe von Wurzel Digital dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Bearbeitung, Nachahmung oder inhaltliche Änderung ist unzulässig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei Zuwiderhandlung steht Wurzel Digital vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der doppelten Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Alle im Rahmen eines Auftrags von Wurzel Digital erarbeiteten Leistungen, seien es Konzeptionen, Entwürfe oder Reinzeichnungen, sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt – auch dann, wenn die nach dem Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.6. Die Weiterübertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Wurzel Digital.

3.7. Wurzel Digital darf die von ihr konzipierten Werbemittel branchenüblich signieren und zeitlich unbeschränkt zu Zwecken der Eigenwerbung im Internet, in Präsentationen, in Belegmappen und in Presseaussendungen nutzen. Die Signierung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Wurzel Digital und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.

3.8. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand des Urheberrechts sind.

3.9. Vorschläge des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3.10. Die Bewilligung eines Präsentationshonorars berechtigt den Auftraggeber nicht zur Verwendung der präsentierten Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen – auch in veränderter Form – für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

3.11. Sind zur Umsetzung von Arbeitsergebnissen Nutzungs- oder Verwertungsrechte erforderlich, zum Beispiel Foto‑, Film‑, Urheber‑, GEMA- oder Persönlichkeitsrechte, wird Wurzel Digital Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben, soweit nicht anders vereinbart, beim jeweiligen Autor, Illustrator, Fotografen oder Softwarehersteller oder der jeweiligen Bildagentur.

3.12. Wurzel Digital übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich gelieferter Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.

3.13. Für im Lieferumfang enthaltene Software-Programme oder Scripte werden dem Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das heißt, er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

  1. Leistungsumfang

4.1. Der Leistungsumfang der von Wurzel Digital auszuführenden Arbeiten ist im jeweiligen Angebot bzw. Kostenvoranschlag festgehalten. Inhaltliche Basis ist das Briefing des Auftraggebers bzw. ein Re-Briefing oder Besprechungsbericht von Wurzel Digital. Re-Briefings oder Besprechungsberichte sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage bindend, sofern ihnen nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich widersprochen wird.

4.2. Die Anfertigung von Entwürfen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Wurzel Digital für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart.

4.3. Wurzel Digital darf Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen, es sei denn, der Auftraggeber hat begründete Vorbehalte gegenüber der Person des Dritten.

4.4. Wurzel Digital ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Wurzel Digital eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

  1. Vergütung

5.1. Wurzel Digital stellt seine erbrachten Leistungen sofort in Rechnung. Sofern nicht vertraglich anders geregelt, ist die Zahlung sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig.

5.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Wurzel Digital dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Wurzel Digital verfügbar sein.

5.3. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung hat der Auftraggeber zu tragen, auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

5.4. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Wurzel Digital ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf 5€ Verwaltungskosten bei der 2. Mahnung und 10€ bei der 3. Mahnung zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5.5. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag vorzeitig, den er gegenüber Wurzel Digital freigegeben hat, richtet sich die Vergütung nach § 649 BGB.

5.6. Wenn Arbeiten wegen unrichtiger, nachträglicher oder lückenhafter Angaben durch den Auftraggeber von Wurzel Digital ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, kommt der Auftraggeber für den von ihm verantworteten Schaden auf.

5.7. Unvorhersehbarer Mehraufwand, wie die Änderung von Entwürfen und die Schaffung weiterer Entwürfe, bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls einer Nachhonorierung.

  1. Neben- und Reisekosten

6.1. Kosten für Briefe, Telefon etc., die aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen, trägt jede Partei selbst.

6.2. Reisekosten (PKW: 0,50 €/km, Bahn: 2. Klasse) und weitere Auslagen, z. B. für Hotel und Verpflegung, trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

6.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos oder Proofs sind vom Auftraggeber zu erstatten. Auch beauftragte Kurier- oder Transportfahrten werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.

  1. Produktionsüberwachung und Druckkosten-Weiterberechnung

7.1. Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt Wurzel Digital geeignete Werbemittelhersteller und Druckereien aus und erteilt Produktionsaufträge nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, wenn nicht anders vereinbart.

7.2. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Wurzel Digital berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wurzel Digital haftet für Fehler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.3. Druckkosten berechnet Wurzel Digital mit einem Aufschlag weiter, der sich nach der Auflage bzw. dem Auftragswert richtet.

  1. Haftung und Gewährleistung

8.1. Vor der Veröffentlichung legt Wurzel Digital dem Auftraggeber alle beauftragten Entwürfe zur Prüfung vor. Der Auftraggeber ist gegenüber von Wurzel Digital zur Freigabe verpflichtet. Die Abnahme eines Entwurfs gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung kommentiert oder verweigert wird. Spätestens mit der Nutzung oder Zahlung gilt das Werk als abgenommen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird Wurzel Digital diese in angemessener Frist beseitigen und das Ergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte.

8.2. Wurzel Digital ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (z.B. Patent‑, Wettbewerbs‑, Kennzeichnungs‑, Arzneimittelrecht), wenn diese nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Ebenso ist Wurzel Digital nicht verpflichtet, vom Auftraggeber vorgegebene oder freigegebene Sachaussagen zu Produkten und Leistungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

8.3. Wurzel Digital haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.

8.4. Wenn Wurzel Digital notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Wurzel Digital. In diesem Fall ist Wurzel Digital von einer Haftung gänzlich befreit.

8.5. Werden Wartung- und Pflegeanweisungen von Wurzel Digital seitens des Auftraggebers nicht befolgt, Änderungen an erstellten Dienstleistungen vorgenommen oder Eingriffe von nicht autorisierten Dritten vorgenommen, entfällt die Gewährleistung. Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass etwaige Mängel nicht auf einen der genannten Voraussetzungen zurückzuführen sind.

8.6. Der Auftraggeber stellt Wurzel Digital von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Für korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets wird keine Haftung übernommen.

8.7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Wurzel Digital übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Wurzel Digital von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.8. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche Wurzel Digital zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

8.9. Der Auftraggeber ist nach Abnahme von Internetanwendungen für deren Datensicherung verantwortlich, jede Haftung von Wurzel Digital entfällt.

8.10. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.11. Eine Haftung von Wurzel Digital für Datenverluste, die durch technisch bedingte Ausfälle verursacht wurden, oder abgebrochene Datenübertragungen ist ausgeschlossen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

9.1. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Wurzel Digital erteilen.

9.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Wurzel Digital eingesetzte Mitarbeiter, frei oder festangestellt, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung von Wurzel Digital weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die ihr Angestelltenverhältnis wechseln.

  1. Vertrag und Kündigung

10.1. Ein Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

  1. Datenschutz

11.1. Die Datenschutzbestimmungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  1. Schlussbestimmungen

12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen oder Stuttgart.

12.3. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.